Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Switzerland’s Weeniest Animated Motion Pictures SWAMP GmbH

 

1 Offerten  Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Angebote, die aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben bloss Richtpreischarakter. Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge, die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten.

 

2 Zahlungsbedingungen  Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen.

Die SWAMP GmbH kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingt ein Auftrag die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als drei Monate hinzieht, so ist die SWAMP GmbH berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Auf Verlangen des Bestellers eingekauftes Material, das nicht innerhalb von sechs Monaten zur Verwendung gelangt, wird von der SWAMP GmbH unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.

 

3 Lieferfristen  Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Texte, Manuskripte oder Datenträger, Storyboards usw.) vereinbarungsgemäss bei der SWAMP GmbH eintreffen.

Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die SWAMP GmbH kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die SWAMP GmbH für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

 

4 Reproduktionsrecht  

4.1        Die Reproduktion und Verwendung aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die

            entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Der Kunde übernimmt für alle in naher oder ferner Zukunft eingehenden Klagen und Schadenersatzforderungen die volle

            Verantwortung.

4.2        Die SWAMP GmbH garantiert ihrerseits, dass keine in einer Auftragsarbeit verwendete Idee, Figur etc. wider besseres Wissen als Eigenleistung ausgegeben wird. 

 

5 Originale

5.1        Originale bleiben grundsätzlich im Besitz der SWAMP GmbH.

5.2        Für die sachgerechte Aufbewahrung aller Originale ist die SWAMP GmbH verantwortlich. Sie kann diese Aufgabe Dritten überlassen, sofern diese über geeignetere und
            sicherere Möglichkeiten zur Aufbewahrung verfügen.

5.3        Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, oder wenn es sich bei dem Original um ein nicht duplizierbares Erzeugnis handelt, kann eine anderslautende                   

            Vereinbarung getroffen werden, die der schriftlichen Form bedarf und keine Abtretung des Copyrights miteinschliesst.

5.4        Gehen Originale in den Besitz des Auftraggebers über, so ist dieser zu angemessener Sorgfalt in Handhabung und Aufbewahrung des Originals verpflichtet.

5.5        Dasselbe gilt, wenn Originale in den Besitz Dritter übergehen.

5.6        Die Aufbewahrung von Originalen aus Auftragsproduktionen erfolgt mit der üblichen Sorgfalt wahrend maximal zwei Jahren. Eine über diesen Zeitpunkt hinausgehende

            Aufbewahrungspflicht besteht nicht.

5.7        Originale aus Auftragsproduktionen können von der SWAMP GmbH ohne schriftliches Einverständnis des Auftraggebers nicht veräussert werden.

5.8        Keine Form der Veräusserung von Originalen (Verkauf, Verschenken, Versteigerung usw.) schliesst die Abtretung eins Copyrights mit ein.

 

6 Copyright

6.1        Es gelangen die gesetzlichen Bestimmungen über das Urheberrecht zur Anwendung. Demnach ist das Recht des Urhebers an seinem Werk unveräusserlich und bleibt beim

            Autor/der Autorin.

6.2        Das Copyright für alle Erzeugnisse der SWAMP GmbH liegt bei der Firma selbst. Ausdrückliche Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Form.

6.3        Das gilt ebenso für jede Weiterverarbeitung, Bearbeitung oder Übertragung auf jeden Datenträger, mechanisch oder elektronisch, inklusive sämtliche heute bekannten oder in

            Zukunft entwickelten Verfahren mechanischer, elektronischer oder anderer Art, die der Weiterverarbeitung, Bearbeitung, Übertragung, Übermittlung,
            Vervielfältigung, Konservierung und der kommerziellen und nicht kommerziellen Nutzung dienen.

6.4        Der Auftraggeber erhält das Recht, das Produkt im Rahmen der vorgesehenen und vereinbarten Verwendung zu nutzen.

6.5        Diese Vereinbarung schliesst Zweit-, Dritt- und weitere Folgeauflagen mit ein, sofern sie nicht mit Abänderungen der ursprünglichen Vorlagen gemäss Artikel 6.6
            verbunden sind.

6.6        Keine Abänderung jedwelcher Art von Arbeiten der SWAMP GmbH entbindet von der rechtsmässigen Abgeltung des Copyrights. Insbesondere auf manuellem oder

            elektronischem Weg herbeigeführte Änderungen (Ausschnitte, Collagen, Verzerrungen, Spiegelungen, Morphing, Neuvertonungen etc.) machen aus einem Werk der SWAMP

            GmbH kein neues, selbständiges und abgabenfreies Werk.

 

7 Mehraufwand/Autorenkorrekturen  Aufgrund unzureichender Beschaffenheit von Vorlagen und Manuskripten notwendige Bereinigungen und Überarbeitungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet. Nach der Abnahme verlangte Änderungen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen an Umbruch, Animation und dergleichen) gelten als Autorkorrekturen und sind in den offerierten Preisen nicht enthalten. Diese werden zusätzlich nach aufgewendeter Zeit verrechnet.

 

8 Mangelrüge  Die von der SWAMP GmbH gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst die Lieferung als angenommen gilt.

Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängeln der Ware wird von der SWAMP GmbH nicht übernommen.

 

9 Lieferung, Verpackung  Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen.

Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

10 Haftung  Der SWAMP GmbH übergebene Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien sowie sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.

 

11 Proben  Korrekturabzüge, Proben, Linetests und Film-Arbeitskopien sind vom Besteller auf Fehler zu prüfen und mit einer Unterschrift des Bestellers versehen zurückzugeben. Die SWAMP GmbH haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

12 Erfüllungsort  Erfüllungsort für beide Teile ist der Herstellungsort.

 

13 Gerichtsstand  Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Herstellungsortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird.

 

14 Anerkennung  Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber mit ein.

 

15 Gültigkeit  Diese Bedingungen ersetzen alle vorangegangenen Bedingungen.

 

 

 

Luzern, August 2000

 

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